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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen, Dienstleistungen, Installationen sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten.
1.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
1.3 Für Bauarbeiten, einschließlich Montage, gilt die aktuell gültige Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), sofern vereinbart.
1.4 Für reine Warenlieferungen ohne Montage gelten ergänzend die Bestimmungen von Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur anerkannt, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen.
1.6 Ergänzende Vereinbarungen, Änderungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.7 Der Kunde wird hiermit informiert, dass wir personenbezogene Daten gemäß DSGVO und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeiten.
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung zustande.
2.2 Aufzeichnungen, Fotos oder vom Kunden bereitgestellte Maße sind nur verbindlich, wenn wir diese ausdrücklich bestätigen.
2.3 Wir behalten uns Eigentum und Urheberrecht an allen Zeichnungen, Berechnungen, Entwürfen und Dokumenten vor.
2.4 Preise sind Nettopreise, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir behalten uns Preisänderungen bei Kostensteigerungen (Material, Energie, Löhne etc.) über 10% vor.
2.5 Rabatte oder Nachlässe gelten nur bei fristgerechter und vollständiger Zahlung.
3.1 Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
3.2 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
3.3 Wechsel und Schecks werden nur akzeptiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Für Teilleistungen können Abschlagszahlungen in Höhe der tatsächlichen Wertsteigerung verlangt werden. Zurückbehaltungen wegen Mängeln sind nur in angemessenem Umfang zulässig (maximal das Zweifache der voraussichtlichen Behebungskosten).
Die Zahlung ist sofort nach Fertigstellung der Leistungen und Abnahme fällig. Ein Skonto wird nur gewährt, wenn anders vereinbart.
6.1 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.
6.2 Höhere Gewalt (z. B. Materialengpässe, Streiks, behördliche Vorschriften, Lieferengpässe) verlängert die Fristen angemessen.
6.3 Bei einer Verzögerung von zwei Monaten kann der Kunde nach Setzen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
6.4 Schadensersatz bei Verzögerung ist – außer bei grober Fahrlässigkeit – auf 0,5% pro Woche, maximal 5% des Auftragswertes, begrenzt.
7.1 Der Kunde muss Lieferungen und Leistungen unverzüglich prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
7.2 Glas unterliegt Produktionsbedingten Toleranzen (z. B. Abmessungs-, Farb- oder Strukturabweichungen). Abweichungen innerhalb der branchenüblichen DIN-Toleranzen gelten nicht als Mangel.
7.3 Technisch verursachte optische Phänomene (Interferenzen, Spiegelungen, Doppelverglasungseffekt, Hammerschläge usw.) gelten nicht als Mängel.
7.4 Leistungswerte des Glases (Schall, Wärme, Licht etc.) basieren auf der Prüfnorm; Abweichungen durch Umgebung oder Montage sind möglich und gelten nicht als Mangel.
7.5 Wartungs- und Pflegehinweise müssen beachtet werden. Schäden durch Vernachlässigung sind nicht durch die Gewährleistung abgedeckt.
Abnahme: Wenn ein förmliches Abnahmeverfahren vereinbart wurde, gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde zwei angemessene Termine unentschuldigt versäumt. Die fiktive Abnahme erfolgt 12 Werktage nach der zweiten Aufforderung.
9.1 Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9.2 Bei Weiterverarbeitung entsteht Miteigentum am neuen Gegenstand.
9.3 Abtretungen von Forderungen aus Wiederverkauf gelten bis zur Höhe unserer Ansprüche als vereinbart.
9.4 Verpfändung oder Übertragung als Sicherheit ist nicht erlaubt.
9.5 Wir geben Sicherheiten frei, wenn deren Wert unsere Ansprüche um mehr als 10% übersteigt.
10.1 Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischen Vertrags-schaden.
10.3 Für Schäden an Bauteilen (Fliesen, Putz, Silikon, Dichtungen etc.) haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit.
10.4 Bei Vertragsbeendigung vor Fertigstellung kann der Auftragnehmer eine Pauschale von 10% des Vertragspreises verlangen (der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen).
Für Kaufleute ist der Gerichtsstand unser Firmensitz. Es gilt deutsches Recht.
12.1 Angebote sind unverbindlich; der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung zustande.
12.2 Lieferung erfolgt ab Werk. Das Risiko geht bei Übergabe an den Spediteur auf den Kunden über.
12.3 Entladung erfolgt durch den Kunden. Unterstützung wird von uns ohne zusätzliche Haftung bereitgestellt.
12.4 Verzögerungen aufgrund der Nichtannahme durch den Kunden gehen zu dessen Lasten.
12.5 Verpackungen werden nicht zurückgenommen, außer bei Leihverpackungen.
Shop-Präsentationen stellen kein Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestellbestätigung zustande.
Lieferzeiten richten sich nach den Produktinformationen im Shop. Standard-, Sonder- und ESG-Sicherheitsglas haben unterschiedliche Lieferzeiten.
Produktionsbedingte Abweichungen von ±2 mm sind zulässig und kein Mangel.
Für kundenspezifische Produkte besteht kein Widerrufsrecht.
Wir haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – beschränkt auf typische, vorhersehbare Schäden.
Hinweis auf besondere Sicherheitsanforderungen in öffentlichen Gebäuden.
Glas bricht durch Schlag oder Druck. Transportschäden müssen unverzüglich gemeldet werden.
Lieferung bis zur Haustür; weiterer Transport erfolgt auf Risiko des Kunden.
Endpreise inkl. MwSt.; Zahlung per Vorkasse, PayPal, Kreditkarte etc.
Vorbehaltlich Bonitätsprüfung.
Farbabweichungen bei neuen oder Ersatzverglasungen sind technische Gegebenheiten und kein Mangel.
Toleranzen gemäß DIN EN 12150/14449 gelten als akzeptiert.
Silikonfugen unterliegen Verschleiß und sind Wartungsfugen; keine Gewährleistung über die gesetzliche Frist hinaus.
Keine Haftung für Schäden an Bauteilen (z.B. Fliesen, Putz, Abdichtung), außer bei grober Fahrlässigkeit.
Wir haften nicht für unzureichende Tragfähigkeit oder Eignung der vom Kunden bereitgestellten Untergründe.
Wir übernehmen keine Haftung für kundenspezifische Maßangaben; Nacharbeiten erfolgen kostenpflichtig.